Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 für private Anbieter. Websites und Apps müssen WCAG 2.1 AA-konform sein — sonst drohen Bußgelder und Klagemöglichkeiten.
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Das BFSG gilt für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen in der EU, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht werden. Websites und Apps sind explizit eingeschlossen.
Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Level AA sind internationaler Standard für Barrierefreiheit im Web. Sie fordern unter anderem ausreichende Kontraste, Tastaturzugänglichkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen. Betroffene Personen und Verbände können Unterlassungsansprüche geltend machen.
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