§5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)

Impressum prüfen nach §5 DDG

Ihr Impressum enthält möglicherweise Fehler, die eine Abmahnung kosten können. ImpressumGuard prüft alle Pflichtfelder nach §5 DDG automatisch — kostenlos und ohne Registrierung.

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Was geprüft wird

Name / Firma des Anbieters
Vollständige Postanschrift
E-Mail-Adresse (Pflicht nach §5 DDG)
Telefonnummer
Handelsregisternummer & Registergericht
Vertretungsberechtigte Personen
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden)
Auffindbarkeit innerhalb von 2 Klicks

Häufige Fragen

Was muss ein rechtssicheres Impressum enthalten?+

Nach §5 DDG müssen Name/Firma, vollständige Anschrift, E-Mail, Telefon und — bei Kapitalgesellschaften — Handelsregisternummer, Registergericht und vertretungsberechtigte Person angegeben sein.

Was kostet eine Impressums-Abmahnung?+

Eine Abmahnung wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum kann 300–2.000 € und mehr kosten. Regelmäßige Prüfung lohnt sich.

Muss das Impressum auch auf Social Media stehen?+

Ja. Wer geschäftlich auf Social Media aktiv ist, braucht dort ein vollständiges Impressum oder einen direkten Link dazu.

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