BFSG 2025: Website-Barrierefreiheit — was Unternehmen jetzt umsetzen müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Welche Websites sind betroffen? Was muss umgesetzt werden? Und was droht bei Verstoß?
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und verpflichtet private Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen — von Websites über Apps bis zu Bankautomaten.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Konkret betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops (E-Commerce)
- Apps und mobile Anwendungen
- Banking-Apps und Online-Banking-Portale
- Buchungs- und Ticketportale
- Streaming-Dienste
- Behörden-Websites (bereits seit 2018 durch andere Regelungen)
Ausnahmen: Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) sind bei reinen Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen. Bei Produkten gilt diese Ausnahme nicht.Was genau muss umgesetzt werden?
Das BFSG verweist auf den technischen Standard WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines). Die wichtigsten Anforderungen:
Wahrnehmbarkeit
- Textalternativen für alle Bilder (Alt-Tags)
- Untertitel für Videos
- Ausreichender Farbkontrast (mind. 4,5:1 für normalen Text)
- Inhalte müssen auch ohne Farbe verständlich sein
Bedienbarkeit
- Alle Funktionen per Tastatur bedienbar
- Keine Inhalte, die Anfälle auslösen könnten
- Navigationshilfen: Überschriften, Landmark-Elemente, Sprunglinks
Verständlichkeit
- Sprache muss im HTML angegeben sein (lang="de")
- Fehlerhinweise müssen verständlich formuliert sein
- Formulare mit sichtbaren Labels
Robustheit
- Kompatibilität mit assistiven Technologien (Screenreader)
- Valides HTML
Was droht bei Verstoß?
Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Zuständig für die Durchsetzung sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Zusätzlich können Verbraucherverbände und Behindertenverbände abmahnen.
In der Praxis wird die Durchsetzung schrittweise erfolgen — zunächst werden Beschwerden bearbeitet, bevor flächendeckende Kontrollen stattfinden.
Barrierefreiheitserklärung
Betroffene Unternehmen müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, die den Konformitätsstand dokumentiert. Darin angegeben werden:
- Bekannte Mängel und Gründe für eventuelle Ausnahmen
- Kontaktmöglichkeit für Barrierefreiheits-Feedback
- Link zum Durchsetzungsverfahren
Wie starten?
ImpressumGuard prüft Ihre Website automatisch auf WCAG 2.1 AA-Konformität und erstellt einen BFSG-konformen Prüfbericht.