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DSGVO 7 Min. Lesezeit

Die 7 häufigsten DSGVO-Fehler auf deutschen Websites — und wie man sie behebt

Bußgelder, Abmahnungen, Beschwerden bei der Datenschutzbehörde: Diese 7 DSGVO-Verstöße finden sich auf den meisten deutschen Websites — und sind leicht zu beheben.

Warum DSGVO-Konformität für jede Website wichtig ist

Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 wurden in der EU Bußgelder von insgesamt über 4 Milliarden Euro verhängt. Davon entfällt ein erheblicher Teil auf Deutschland, wo Datenschutzbehörden zunehmend aktiv gegen Verstöße vorgehen — auch gegen kleine und mittelständische Unternehmen.

Hier sind die 7 häufigsten Fehler, die wir bei der Prüfung tausender Websites festgestellt haben:

Fehler 1: Keine oder unvollständige Datenschutzerklärung

Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht für jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet — und das tun praktisch alle Websites (Webserver-Logs, Kontaktformulare, Analytics).

Was muss drin stehen?
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
  • Zwecke der Datenverarbeitung
  • Empfänger der Daten (Hosting-Anbieter, Analytics-Dienste)
  • Speicherdauer
  • Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Widerspruch, Beschwerde)

Fehler 2: Google Fonts über externe Server laden

Wer Google Fonts über die Google CDN-URL einbindet, überträgt dabei die IP-Adresse des Besuchers an Google. Das Landgericht München hat das 2022 als DSGVO-Verstoß eingestuft und 100 Euro Schadensersatz zugesprochen.

Lösung: Google Fonts lokal hosten. Mit dem Tool "google-webfonts-helper" lassen sich Font-Dateien einfach herunterladen.

Fehler 3: Google Analytics ohne Einwilligung

Google Analytics ist einer der verbreitetsten Tracking-Dienste — und einer der häufigsten Quellen von DSGVO-Beschwerden. Ohne Cookie-Consent und gültige Einwilligung ist der Einsatz rechtswidrig.

Lösungsoptionen:
  • Cookie-Consent korrekt implementieren
  • Auf datenschutzfreundliche Alternativen wechseln (Matomo self-hosted, Fathom, Plausible)
  • Google Analytics 4 mit IP-Anonymisierung und korrektem Consent-Mode verwenden

Fehler 4: Kontaktformular ohne Datenschutzhinweis

Wer ein Kontaktformular betreibt, verarbeitet personenbezogene Daten. Beim Formular selbst muss ein kurzer Hinweis erscheinen, der auf die Datenschutzerklärung verweist.

Format: "Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Mehr Informationen in unserer [Datenschutzerklärung]."

Fehler 5: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit Dienstleistern

Wer externe Dienste einsetzt, die personenbezogene Daten verarbeiten (Hosting, E-Mail-Marketing, CRM), benötigt einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Viele Anbieter stellen diese automatisch bereit — aber der Vertrag muss tatsächlich abgeschlossen werden.

Typische AVV-Pflichten bestehen mit: Webhosting-Anbieter, Newsletter-Tool (Mailchimp, Brevo), CRM (HubSpot, Salesforce), Cloud-Diensten (Google Drive, Dropbox).

Fehler 6: Eingebettete Social Media Buttons mit Tracking

Standard-Social-Media-Buttons (Facebook Like, Twitter Share) laden beim Seitenaufruf bereits Daten zu den jeweiligen Netzwerken — auch wenn der Nutzer gar nichts klickt.

Lösung: Shariff-Lösung oder 2-Klick-Buttons einsetzen, die erst beim Aktivieren eine Verbindung herstellen.

Fehler 7: Datenschutzerklärung nicht aktuell gehalten

Die Datenschutzerklärung muss den tatsächlichen Stand der Datenverarbeitung widerspiegeln. Wer neue Tools einbaut (neues CRM, neues Analytics-Tool, neuer Chatbot), muss die Datenschutzerklärung aktualisieren.

Empfehlung: Mindestens einmal jährlich prüfen und bei jeder technischen Änderung anpassen.

Wie prüfe ich meine Website?

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