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EU AI Act 5 Min. Lesezeit

EU AI Act 2025: Was müssen Website-Betreiber bei KI-Einsatz beachten?

Der EU AI Act ist in Kraft. Art. 50 verpflichtet zur Kennzeichnung von KI-Systemen. Wer ist betroffen, was muss wann gekennzeichnet werden?

EU AI Act: Die wichtigsten Fakten

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Er trat am 2. August 2024 in Kraft, die meisten Pflichten gelten ab 2. August 2026 — bestimmte Transparenzpflichten nach Art. 50 jedoch bereits ab dem 2. August 2025.

Wer ist von den frühen Transparenzpflichten betroffen?

Art. 50 EU AI Act betrifft Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren. Konkret:

  • Chatbots und virtuelle Assistenten auf Websites
  • KI-generierte Texte, Bilder, Audio oder Video (Deepfakes etc.)
  • Automatisierte Empfehlungssysteme mit direktem Nutzerkontakt
  • Emotionserkennungssysteme

Was genau muss gekennzeichnet werden?

Chatbots und KI-Assistenten (Art. 50 Abs. 1)

Wenn ein Nutzer mit einem KI-System interagiert, muss er beim ersten Kontakt darauf hingewiesen werden, dass er mit einem KI-System kommuniziert — es sei denn, das ist für einen vernünftigen Nutzer offensichtlich.

Beispiele für konforme Kennzeichnung:

  • "Sie chatten mit unserem KI-Assistenten."
  • Label "KI" oder "Powered by AI" deutlich sichtbar im Chat-Interface
  • Hinweis im Willkommenstext des Chatbots

KI-generierte Inhalte (Art. 50 Abs. 4)

Synthetische Inhalte (KI-generierte Bilder, Videos, Texte) müssen als solche maschinenlesbar markiert sein. Für veröffentlichte Texte und Bilder empfiehlt sich zusätzlich ein sichtbares Label.

Ausnahmen

  • Kreative und künstlerische Werke: Bei offensichtlichem Kunstcharakter gelten Erleichterungen
  • Inhalte für legitime Strafverfolgungszwecke: Ausnahme für Behörden
  • Offensichtliche KI: Wenn für jeden klar ist, dass KI im Spiel ist (z. B. eindeutig computergenerierte Animationen)

Was droht bei Verstoß?

Verstöße gegen Art. 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist) bestraft werden.

Praxistipp: Bestandsaufnahme

Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt KI-Systeme auf Ihrer Website einsetzen:

  • Haben Sie einen Chatbot? (Drift, Intercom, Tidio, Botpress, OpenAI-basiert)
  • Generieren Sie Texte oder Bilder mit KI-Tools?
  • Setzen Sie automatisierte Empfehlungen oder Personalisierung ein?
  • Wenn nein: Art. 50 ist für Sie aktuell nicht relevant. ImpressumGuard prüft automatisch anhand geladener Scripts, ob KI-Dienste auf Ihrer Website aktiv sind — ohne False Positives durch bloße Texterkennung.

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